100 % Kapazitäten: von Fußball bis Laufen, kein Green Pass für Outdoor-Sportarten

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Ab morgen das neue Reglement: Die Faq der Sportabteilung klärt die neusten Auslegungsfragen. Für Zuschauer im FFP2-Maskenstadion und Basic Green Pass

Die Sport-Faqs wurden kürzlich vom Sportministerium veröffentlicht, das das neueste Gesetzesdekret zur Lockerung der Anti-Covid-Maßnahmen, das Ende des Monats im Amtsblatt veröffentlicht wurde, in operative Hinweise umsetzt und ab morgen, dem 1. April, in Kraft tritt. Die Maßnahmen wurden im Hinblick auf die Kapazität, die für Stadien und Arenen auf 100 % steigen wird, bereits reichlich erwartet. Lediglich bei anderen Bestimmungen blieben Auslegungsfragen. Der Text verdeutlicht insbesondere die Verfahren für Outdoor-Sportarten, für die „auch bei Mannschafts- oder Kontaktsportarten keine Art von Green Covid-19-Zertifizierung erforderlich ist“.

Bühne

Von Fußball bis Fußrennen ist also nicht einmal der einfache Green Pass erforderlich. Einfacher grüner Pass, der stattdessen verwendet wird, um zum Stadion zu gehen. Die Vorschrift betrifft also die „Öffentlichkeit“ bei Sportveranstaltungen und Wettkämpfen und nicht die sportliche Ausübung. Die Verpflichtung zur verstärkten Umweltzertifizierung, dem Super Green Pass, bleibt bis zum 30. April für alles bestehen, was in Innenräumen stattfindet: Schwimmbäder, Fitnessstudios, Mannschafts- und Kontaktsportarten. Die Verpflichtung gilt nicht für Kinder unter 12 Jahren und deren Begleitpersonen, die aufgrund des Alters oder einer Behinderung nicht autark sind. Aber es reicht bis in die Umkleidekabinen, auch wenn es um Outdoor-Aktivitäten geht. Das heißt: Wenn ich auf einer Leichtathletikbahn laufe oder im Freien Tennis spiele, kann ich das ohne Green Pass machen, aber ich darf die Umkleidekabinen betreten und die Duschen benutzen. Der Zugang zu den Skianlagen ist mit der Pflicht zum Tragen der FFP2-Maske für Seilbahnen, Seilbahnen und Sessellifte gestattet. Diese Pflicht gilt auch für Zuschauer einer Outdoor- oder Indoor-Sportveranstaltung. Stattdessen ist für alle Kategorien von Arbeitnehmern innerhalb einer Sporteinrichtung (einschließlich Freiwilliger) eine grüne Zertifizierung erforderlich. Tensostatische Ballons oder Felder mit pressostatischen Abdeckungen gelten als Innenräume.



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